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AGB

1. AGB für Psychotherapie:

Dauer, Einheiten

Die psychotherapeutische Behandlung wird in Einheiten vereinbart und berechnet. Eine psychotherapeutische Sitzung/Einheit beträgt 50 Minuten.1,5 Einheiten dauern 75 Minuten, 2 Einheiten 100 Minuten.
Die Länge einer psychotherapeutischen Sitzung wird bei Terminvereinbarung oder in Ausnahmefällen während der psychotherapeutischen Sitzung zwischen Therapeut:in und Klient:in vereinbart. Die Honorarnote wird aliquot zu den oben genannten Einheiten berechnet.

Kostenrückerstattung für Psychotherapie durch die Krankenkasse

Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenversicherung zu stellen. Voraussetzung dafür ist, dass in der Honorarnote eine krankheitswertige Störung im Sinne einer Diagnose angeführt ist. Grund dafür ist, dass die Sozialversicherungen nur Krankenbehandlungen finanzieren dürfen. 

Für die fristgerechte Einreichung des Antrages ist der Klient selbst verantwortlich.

Terminstornierung

Terminabsagen/Verschiebungen sind bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos möglich, danach wird das Honorar zur Gänze verrechnet.

Verschwiegenheit

Jede Psychotherapeut:in unterliegt der psychotherapeutischen Verschwiegenheitspflicht gemäß dem Psychotherapiegesetz:

§ 15. (1) Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.

(2) Eine Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht, insbesondere zum Zweck einer Zeugenaussage vor einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde, ist als höchstpersönliches Recht nur durch den entscheidungsfähigen Patienten zulässig.
(3) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit Psychotherapeuten
1. der Anzeigepflicht gemäß Abs. 4 oder
2. der Mitteilungspflicht gemäß § 37 Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 (B-KJHG 2013), BGBl. I Nr. 69/2013,

nachkommen.

(4) Der Psychotherapeut ist zur Anzeige an die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft verpflichtet, wenn sich in Ausübung der beruflichen Tätigkeit der begründete Verdacht ergibt, dass durch eine gerichtlich strafbare Handlung
1. der Tod, eine schwere Körperverletzung oder eine Vergewaltigung herbeigeführt wurde oder
2. Kinder oder Jugendliche misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht werden oder worden sind oder
3. nicht handlungs- oder entscheidungsfähige oder wegen Gebrechlichkeit, Krankheit oder einer geistigen Behinderung wehrlose Volljährige misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht werden oder worden sind.
(5) Eine Pflicht zur Anzeige nach Abs. 4 besteht nicht, wenn                                    
1. die Anzeige dem ausdrücklichen Willen der volljährigen handlungs- oder entscheidungsfähigen Patientin/des volljährigen handlungs- oder entscheidungsfähigen Patienten widersprechen würde, sofern keine unmittelbare Gefahr für diese/diesen oder eine andere Person besteht, oder
2. die Anzeige im konkreten Fall die berufliche Tätigkeit beeinträchtigen würde, deren Wirksamkeit eines persönlichen Vertrauensverhältnisses bedarf, sofern nicht eine unmittelbare Gefahr für diese oder eine andere Person besteht, oder
3. Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten, die ihre berufliche Tätigkeit im Dienstverhältnis ausüben, eine entsprechende Meldung an den Dienstgeber erstattet haben und durch diesen eine Anzeige an die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft erfolgt ist.
(6) Weiters kann in Fällen des Abs. 4 Z 2 die Anzeige unterbleiben, wenn sich der Verdacht gegen einen Angehörigen (§ 72 StGB) richtet, sofern dies das Wohl des Kindes oder Jugendlichen erfordert und eine Mitteilung an die Kinder- und Jugendhilfeträger und gegebenenfalls eine Einbeziehung einer Kinderschutzeinrichtung an einer Krankenanstalt erfolgt.

Verrechnung & Zahlungsbedingungen

Psychotherapie ist eine Heilbehandlung und als solche umsatzsteuerbefreit. Sie erhalten von mir eine Honorarnote. Die Zahlung erfolgt als Überweisung auf mein Geschäftskonto.
 

2. AGB für Coaching und Beratung:

Es gelten dieselben Richtlinien zu Stornobedingungen und Verschwiegenheit wie jene, die unter AGB Punkt 1 (Psychotherapie) angeführt werden.
Supervision ist ebenfalls umsatzsteuerbefreit entsprechend der Kleinunternehmerregelung (§6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994).

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